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Schottland schafft Blasphemie-Verbote ab

Wann folgt Deutschland?

Straffreiheit für Blasphemie: 12 Jahre, nachdem bereits der britische Criminal and Justice and Immigration Act von 2008 die Blasphemie-Gesetze in England und Wales abschaffte, folgt nun auch Schottland. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf verabschieden, wäre Blasphemie im Vereinigten Königreich nur noch in Nordirland unter Strafe gestellt.

Die Abschaffung des Blasphemieverbots hat unter anderem die Humanist Society Scotland vorangetrieben. Die Organisation veranstaltete Kundgebungen und sensibilisierte die Parlamentarier Schottlands dafür, wie Blasphemieverbote weltweit dazu benutzt werden, Menschenrechte einzuschränken und Minderheiten zu verfolgen. Ausserdem lancierte sie eine Petition zur Abschaffung des Blasphemieverbots, die öffentliche Unterstützung erhielt. 

Fraser Sutherland, Geschäftsführer der Humanist Society Scotland, freut sich über den Erfolg: 

"Es ist klar, dass der Kabinettssekretär auf die Beweise und Plädoyers von humanistischen Aktivisten und vielen anderen gehört hat, dass Blasphemiegesetze mit den Menschenrechten unvereinbar sind. Auch wenn das schottische Gesetz schon seit einiger Zeit nicht mehr angewandt wurde, ist die Botschaft, die diese Aufhebung an andere Leader in der ganzen Welt sendet, klar und eindeutig: Blasphemiegesetze sind falsch und haben im 21. Jahrhundert keinen Platz."

Deutschland sollte sich ein Beispiel nehmen!

Vor Schottland haben in den letzten Jahren bereits Irland, Norwegen, Island, Malta, Frankreich und Dänemark Paragraphen aus ihren Strafgesetzbüchern gestrichen, welche Gotteslästerung oder das Verletzen religiöser Gefühle unter Strafe stellten.

In Deutschland stellt der oft so genannte "Blasphemieparagraph" 166 die Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse dann unter Strafe, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Letzeres gibt den "religiös beleidigten" die Deutungshoheit in die Hand, hängt es doch von ihnen und ihrer Reaktion ab, ob der öffentliche Frieden gestört ist. Die Motivation der "Täter", ob sie etwa tatsächlich nur beschimpfen wollten, oder ob sie eine aufklärerische, aufrüttelnde, das Denken anregen wollende Absicht hatten, spielt dagegen keine Rolle für die Strafbarkeit. Man stelle sich vor, so etwas gäbe es noch im politischen Bereich - kein Kabarett, keine Satire wäre möglich!

Der § 166 gehört dringend abgeschafft. Damit gäbe Deutschland ein klares Bekenntnis ab zum Recht auf Meinungsfreiheit auch beim Thema Religion – und trüge außerdem noch dazu bei, Staaten wie Pakistan, Saudi-Arabien, Iran, Russland und so viele mehr nicht länger Rechtfertigungen für ihre freiheitsfeindlichen Gesetze zu liefern.