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31. 10. - 01. 11.

Gegen Tanzverbot und stille Tage!

24 Heidenspaß-Partys an Halloween und Allerheiligen in München

Insgesamt finden 40 »Heidenspaß-Partys« in 17 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen an den sog. stillen Tagen im November statt, 24 Veranstaltungen sind es allein an Halloween und Allerheiligen. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass es auch 2025 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz gibt. Mit dabei sind 089 Bar, Alte Galerie, Freiheitshalle, Goldener Reiter, ImportExport, La Nuit, Lieberscholli, Milchbar, NY. Club, Pacha, Paradiso Tanzbar, Prosecco Bar, Roody, Shamrock, Tonhalle, Unterdeck und Vintage Club.

Hintergrund:
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an sog. Stillen Tagen gefeiert werden, wenn der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß- statt Höllenqual-Party" an Karfreitag 2007 mit Unterstützung der Giordano-Bruno-Stiftung durch alle Instanzen geklagt hatte.

Auf den Veranstaltungen muss der bfg München regelmäßig erläutern, was seine Anliegen sind. Denn laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf es nicht nur ums Tanzen und Feiern als Ausdruck der Weltanschauung des bfg München gehen, sondern die Organisation muss auch ihre Weltanschauung und ihren Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie erläutern. Nur dann darf auch gefeiert und getanzt werden.

Der bfg versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie ein und orientiert sich an den Grundsätzen der Aufklärung.